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Örtliche Bauaufsicht
Die örtliche Bauaufsicht ist die Interessensvertretung des Bauherren auf der Baustelle und übt dort das Hausrecht aus. Sie umfasst folgende Punkte:
- Überwachung der Ausführung und Kontrolle der Übereinstimmung mit den bewilligten Plänen
- Einhaltung der gültigen Normen und des anerkannten Stands der Technik
- Koordination aller tätigen Gewerke, Lieferanten und Auftragnehmer in Vertretung des Bauherren
- Abhaltung der Baubesprechung
- Termin- und Kostenverfolgung
- Die Qualitätskontrolle ist einer der wichtigsten Punkte der örtlichen Bauaufsicht um spätere Bauschäden zu verhindern. Nur durch laufende Kontrollen können Mängel rechtzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen gesetzt werden
- Abnahme und Übernahme von Leistungen und Gewerken
- Rechnungsprüfung durch Kontrolle der Aufmaßblätter und Vergleich mit den geleisteten Bauarbeiten sowie des Auftragsumfanges
- Nachtragsmanagement bei Überschreitung der Auftragssumme
- Dokumentation des Baugeschehens inklusive Fotodokumentation zur Erleichterung möglicher späteren Um- oder Zubauten
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