Örtliche Bauaufsicht

Die örtliche Bauaufsicht ist die Interessensvertretung des Bauherren auf der Baustelle und übt dort das Hausrecht aus. Sie umfasst folgende Punkte:

  • Überwachung der Ausführung und Kontrolle der Übereinstimmung mit den bewilligten Plänen
  • Einhaltung der gültigen Normen und des anerkannten Stands der Technik
  • Koordination aller tätigen Gewerke, Lieferanten und Auftragnehmer in Vertretung des Bauherren
  • Abhaltung der Baubesprechung
  • Termin- und Kostenverfolgung
  • Die Qualitätskontrolle ist einer der wichtigsten Punkte der örtlichen Bauaufsicht um spätere Bauschäden zu verhindern. Nur durch laufende Kontrollen können Mängel rechtzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen gesetzt werden
  • Abnahme und Übernahme von Leistungen und Gewerken
  • Rechnungsprüfung durch Kontrolle der Aufmaßblätter und Vergleich mit den geleisteten Bauarbeiten sowie des Auftragsumfanges
  • Nachtragsmanagement bei Überschreitung der Auftragssumme
  • Dokumentation des Baugeschehens inklusive Fotodokumentation zur Erleichterung möglicher späteren Um- oder Zubauten