Baukoordination

Viele Bauherren wissen nicht, dass sie verpflichtet sind gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz einen Planungs- bzw. Baukoordinator zu bestellen. Diese sind zuständig für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zum Schutze der Arbeiter.

Zu diesem Zweck muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden, welcher auf die Sicherheit der Arbeitnehmer bedacht nimmt. Laufende Kontrollen der Schutzmaßnahmen sind ebenfalls Bestandteil der Baukoordination.