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Örtliche Bauaufsicht

örtliche Bauaufsicht

Örtliche Bauaufsicht

Die örtliche Bauaufsicht ist die Interessensvertretung des Bauherren auf der Baustelle und übt dort das Hausrecht aus. Sie umfasst folgende Punkte:

01

Überwachung

Überwachung der Ausführung und Kontrolle der Übereinstimmung mit den bewilligten Plänen

02

Normen & Stand der Technik

Einhaltung der gültigen Normen und des anerkannten Stands der Technik

03

Koordination

Koordination aller tätigen Gewerke, Lieferanten und Auftragnehmer in Vertretung des Bauherren

04

Projektmanagement

Abhaltung der Baubesprechung inkl. Termin- und Kostenverfolgung

05

Qualitätskontrolle

Die Qualitätskontrolle ist einer der wichtigsten Punkte der örtlichen Bauaufsicht um spätere Bauschäden zu verhindern. Nur durch laufende Kontrollen können Mängel rechtzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen gesetzt werden

06

Abnahme

Abnahme und Übernahme von Leistungen und Gewerken

07

Rechnungsprüfung

Rechnungsprüfung durch Kontrolle der Aufmaßblätter und Vergleich mit den geleisteten Bauarbeiten sowie des Auftragsumfanges Nachtragsmanagement bei Überschreitung der Auftragssumme

08

Dokumentation

Dokumentation des Baugeschehens inklusive Fotodokumentation zur Erleichterung möglicher späteren Um- oder Zubauten